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Radpackung



Die von jedem Radfahrer auf seinem Rad mitzuführende Radpackung wurde 1965 wie folgt neu festgelegt:
Die Packung umfasst:
- Rahmentasche
- Mantelhülle
- Brotsack
- Waffen- und Zubehörträger







Inhalt der Rahmentasche:
- 1 Hemd
- 1 Paar Socken
- 1 Paar Unterhosen
- 1 Taschentuch
- 1 Paar Schuhnestel
- Taschenlampe
- Leuchtgamasche
- Feldmütze
Diese Gegenstände können im Friedensdienst in der Unterkunft zurückgelassen werden:
- 1 Handtuch
- Seife mit Etui
- Zahnbürste mit Etui
- Zahnpasta
- Rasierzeug
- Mannsputzzeug
- Anstreichbürste
Soweit abgegeben:
Leibbinde, Ohrenkappe, Handschuhe
Es steht dem Wehrmann frei, mehr Wäsche, insbesondere einen Pullover, in der Rahmentasche zu versorgen. Der Deckel muss aber noch flach schliessen.
In der Mantelhülle wird der Mantel und unter dem Deckel das Zelttuch mit den Zeltpflöcken versorgt.
Im Brotsack befinden sich die Gamelle, die Feldflasche, das Essbesteck, die Notportion und / oder die Zwischenverpflegung.

Besondere Anordnungen für den Marsch
In Friedenszeiten muss beim Fahren in der Dunkelheit jeder Einzelfahrer und der Vorderste jeder Gruppe eine eingeschaltete Taschenlampe tragen.
Der hinterste Mann der Gruppe trägt eine Taschenlampe mit Rotlicht auf dem Rücken. Zusätzlich muss mindestens der vorderste und hinterste Mann jeder Gruppe die Leuchtgamaschen tragen.

Bei Talfahrten ist der Helm zu tragen. Die Abstände sind zu vergrössern. Ebenso ist der Helm auf verkehrsreichen Strassen und in grösseren Ortschaften zu tragen.
Marscherleichterungen werden nur durch den Kolonnenführer (normalerweise Kompagniekommandant) befohlen.
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